Einbruch-/Überfallmeldeanlagen
Wenn Sie Betreiber einer
Überfall- und Einbruchmeldeanlage EMA/ÜMA
(mit oder ohne Anschluss an die Polizei)
sind, müssen Sie im Fall von Falschalarmen, die technisch bedingt sind, die durch fahrlässige oder missbräuchliche Alarmierung oder durch Vortäuschung einer Gefahrenlage oder Straftat zustande kommen, ggf. mit Kosten für den Polizeieinsatz rechnen.
Grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Alarmanlagen können Sie gerne mit unserem Sachbearbeiter und unserer Sachbearbeiterin für EMA/ÜMA besprechen:
Herr Jürgen Zimmermann
Telefon: +49 (0) 6151 969-32122
FAX: +49 (0)06151 969-32125
E-Mail: UEEA.PPSH@polizei.hessen.de
Frau Kathrin Wisotzki
Telefon: +49 (0) 6151 969-32121
FAX: +49 (0) 6151 969-32125
E-Mail: UEEA.PPSH@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südhessen
Zentrale Dienste 212
Überfall- und Einbruchmeldeanlagen,
Bankenschutz, Notruf, Mobilfunk
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Sollten Sie generell eine Beratung zu Sicherheitsfragen (mechanische, elektronische Sicherungen oder Verhaltensprävention) wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter
der Beratungsstelle kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgeführten Ansprechpartner sind nicht rund um die Uhr im Dienst!
Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie bitte den Notruf 110 !