Ein guter Helm schützt
„Braincaps“ grundsätzlich nicht geeignet
Biker haben keine Knautschzone! Werden Motorradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist die Gefahr groß, dass sie dabei zu Schaden kommen. Besonders der Kopf ist hier gefährdet, weshalb das Tragen eines Schutzhelmes gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider haben unsere Streifenteams in letzter Zeit festgestellt, dass sogenannte "Braincaps" wieder vermehrt beim Motorradfahren getragen werden. Bei Kontrollen kommt es diesbezüglich immer wieder zu Diskussionen mit den Beamten. Hier die wichtigsten Infos zusammengestellt:
Biker müssen bei der Fahrt einen geeigneten Helm tragen, der Nacken, Stirn und Ohren schützt und über ausreichend Polsterung verfügt.
Bauarbeiterhelme, Stahlhelme oder "Braincaps" haben keine ausreichende Schutzwirkung! Zudem bestehen sie in der Regel auch keinen "Abstreiftest" - was bedeutet, dass der Fahrer bei einem Unfall den Helm verlieren würde.
Schutzhelme, die über ein "ECE" Prüfzeichen verfügen, sind amtlich genehmigt und geeignet. Werden Motorradfahrer ohne einen solchen Helm gestoppt, wird nicht nur ein Verwarngeld fällig. Die Weiterfahrt wird an Ort und Stelle von der Polizei untersagt, bis ein geeigneter Schutzhelm organisiert ist!

Du hast es in der Hand - Überlasse nichts dem Unfall
Mit der Präventionskampagne "Du hast es in der Hand – Überlasse nichts dem Unfall", appelliert die Polizei Hessen an die Eigenverantwortung der Motorradfahrer sowie die Rücksichtnahme der Autofahrer aufgrund des hohen Unfall- sowie Verletzungsrisikos